Prozessführung

ABC Asian Legal Service Co., Ltd. hat Erfahrung in der Abwicklung von zivilrechtlich und strafrechtlich relevanten Rechtsstreitigkeiten, Vertragsverletzungen, Immobilienangelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten, Inkassoangelegenheiten, Steuerangelegenheiten, Joint-Venture- und Lizenzstreitigkeiten, Partnerschafts- und Aktionärsstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen, Sammelklagen, Verleumdungsklagen und anderen. Wir sind auf Fälle spezialisiert, die den Verbraucherschutz betreffen.

Im Allgemeinen wird das Zivilverfahren durch die Zivilprozessordnung geregelt. Bestimmte Sondergerichte wie das Arbeitsgericht oder das Konkursgericht können jedoch ihre eigenen Verfahrensregeln haben, die nur für das jeweilige Gericht gelten.

Wer eine Zivilklage erhebt, muss bei dem zuständigen Gericht in erster Instanz eine schriftliche Klage einreichen, in der die Art des Anspruchs und die Behauptungen, auf die der Anspruch gestützt wird, klar dargelegt werden. Der Beklagte muss eine schriftliche Klageerwiderung bei Gericht einreichen, aus der klar hervorgeht, welche Teile der Ansprüche des Klägers er anerkennt und welche er bestreitet.

Alle Gerichtsverfahren müssen in thailändischer Sprache abgehalten werden, mit Ausnahme einiger Spezialgerichte, wie z. B. das Gericht für geistiges Eigentum und das Internationale Handelsgericht, bei denen das Gericht gestatten kann, dass die Verhandlung auf Englisch geführt wird. In einer Fremdsprache verfasste Dokumente müssen ins Thailändische übersetzt werden. Als Beweismittel sind vorzugsweise nur Originaldokumente zulässig.

Gegen jedes Urteil des Gerichts erster Instanz kann Berufung eingelegt werden, und zwar von der Partei, gegen die das Urteil ergangen ist, oder von jeder Partei, die mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Vor dem Zivilgericht kann keine Berufung eingelegt werden, wenn es um Geld- oder Vermögenssachen geht und der Streitwert weniger als 20.000 Baht beträgt.

Eine Berufung muss innerhalb eines Monats nach dem Datum des Urteils in Form eines schriftlichen Antrags beim Gericht erster Instanz eingereicht werden. Das erstinstanzliche Gericht verweist den Fall dann an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht trifft seine Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage der vom Gericht erster Instanz übermittelten Unterlagen, des Berufungsantrags und der Antwort der beklagten Partei auf den Berufungsantrag.

Nach Erlass des Urteils durch das Berufungsgericht kann jede Partei Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Berufungen vom Berufungsgericht an den Obersten Gerichtshof können nur dann eingelegt werden, wenn der Streitwert in Fällen, in denen es um Geld oder Eigentum geht, 50.000 Baht übersteigt. Der Oberste Gerichtshof prüft die Berufung. Sein Urteil stützt sich
ausschließlich auf den Berufungsantrag und andere schriftliche Unterlagen, die von den unteren Gerichten übermittelt wurden. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist endgültig.