Letzter Wille und Testament in Thailand

An ein Testament und eine Nachlassplanung denkt man nicht gerne, aber was passiert, wenn man stirbt, ohne ein Testament gemacht zu haben?

Wenn Sie kein schriftliches Testament gemacht haben, kann es sein, dass Ihre Wünsche nicht unbedingt berücksichtigt werden, und das Erbrecht kann bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Gibt es kein thailändisches Testament, muss Ihr Nachlass in Thailand nach den Verwandtschaftsklassen und in der im thailändischen Zivil-und Handelsgesetzbuch (Artikel 1629) festgelegten Rangfolge aufgeteilt werden: Nachkommen, Eltern, Vollblutsgeschwister, Halbblutsgeschwister, Großväter und Großmütter, Onkel und Tanten und die Hälfte des Nachlasses (in Thailand als Sin Somros bekannt) gehört dem Ehepartner, sofern vorhanden und kein Ehevertrag vorliegt, der etwas anderes besagt.

Gibt es keine lebenden Verwandten und kein Testament, fällt Ihr Nachlass an den Staat. Wir empfehlen daher dringend, ein thailändisches Testament zu machen, um sicherzustellen, dass für Ihre Angehörigen gesorgt ist und Ihr Vermögen an die von Ihnen gewählten Begünstigten geht.

Ausländern mit Vermögen in Thailand ist es im Allgemeinen gestattet, über ihr thailändisches Vermögen nach dem Recht ihres Heimatlandes oder nach einem in einem anderen Land errichteten Testament zu verfügen. Die Vollstreckung eines Testaments oder die Aufteilung eines Nachlasses erfordert jedoch ein Verfahren vor einem thailändischen Gericht, in dem ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, der den thailändischen Teil des Nachlasses abwickelt.

Ausländer können sich daher dafür entscheiden, ein Testament speziell für Vermögenswerte in Thailand zu verfassen und Vermögenswerte in anderen Ländern durch eine Klausel zur eingeschränkten Zuständigkeit im Testament auszuschließen. Ein solches thailändisches Testament ist in der Regel in Thailand leichter durchsetzbar und kann über Ihr thailändisches Vermögen getrennt und anders als über Vermögen in anderen Ländern verfügen.

Es gibt viele Dinge, die Sie beachten müssen, z. B. Bankkonten, bewegliche und unbewegliche Güter und Immobilien, die entweder auf den Namen einer thailändischen Gesellschaft (Anteilseigner) oder auf ein Erbbaurecht (Pachtrechte) lauten. Möglicherweise benötigen Sie einen Vormund, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, und einen Verwalter oder Testamentsvollstrecker. Jeder kann ein Testament machen, aber um sicher zu sein, dass Ihre "letzten Wünsche" berücksichtigt werden, müssen Sie sehr prezise sein und am besten professionellen Rat und Hilfe von Spezialisten wie ABC Asian Legal Service Co. In Anspruch nehmen.

Wir können Ihnen helfen, ein thailändisches Testament entweder online oder persönlich mit unserem Anwalt in einer für Sie geeigneten Sprache zu erstellen. Wir können Ihnen auch helfen, wenn ein Mitglied Ihrer Familie verstorben ist, ohne ein Testament gemacht zu haben, wenn es Schwierigkeiten bei der Verwaltung eines Nachlasses in Thailand gibt oder wenn Sie zum Testamentsvollstrecker ernannt wurden und mit Problemen konfrontiert sind.